Abschiebungsanordnung und Abschiebungsandrohung

Abschiebungsanordnung und Abschiebungsandrohung stellen keine teilidentische Vollstreckungsmaßnahmen dar; die Ersetzung einer (rechtswidrigen) Abschiebungsanordnung durch eine Abschiebungsandrohung führt daher zur vollständigen Erledigung der Abschiebungsanordnung.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat im hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall die auf § 34a

Baugenehmigung – und ihre Wirkungen

Die für eine bauliche Anlage erteilte Baugenehmigung gestattet zum einen die Errichtung der betreffenden Anlage und enthält zum anderen die Feststellung, dass die Anlage den baurechtlichen sowie den anderen von der Baurechtsbehörde zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht widerspricht. Die mit …

Vermögensrechtliche Restitution eines grundeigenen Kiesabbaurechts

Nutzungsrechte eines Grundstückseigentümers an grundeigenen Bodenschätzen können nicht Gegenstand von der Grundstücksrestitution getrennter vermögensrechtlicher Rückübertragungsansprüche sein.

Das entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht im Fall eines ehemaligen mecklenburgischen landwirtschaftlichen Gutes. Dessen Eigentümer, ein jüdischer Landwirt, hatte sein Gut, auf dem sich auch …

Die Urteilskopie für die Zeitung

Bei einer Eilentscheidung über einen presserechtlichen Auskunftsanspruch ist stets die grundrechtliche Dimension der Pressefreiheit zu beachten. Dies gilt auch in Bezug auf Auskunftspflichten der öffentlichen Behörden einschließlich der Gerichte.

So hat jetzt das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde eines Zeitungverlags gegen eine …

Flüchtling ja – aber kein Asyl?

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Frage aufgeworfen, ob für die (nur) auf Asylanerkennung gerichtete Verpflichtungsklage überhaupt ein Rechtsschutzbedürfnis besteht, nachdem das Bundesamt von seinem Selbsteintrittsrecht nach Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 (Dublin-II-VO) Gebrauch gemacht und den Asylbewerber …

Restitution eines Kiesabbaurechts

Nutzungsrechte eines Grundstückseigentümers an grundeigenen Bodenschätzen können nicht Gegenstand von der Grundstücksrestitution getrennter vermögensrechtlicher Rückübertragungsansprüche sein. Es erfolgt mithin keine vermögensrechtliche Restitution eines grundeigenen Kiesabbaurechts.

Das entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht im Fall eines ehemaligen mecklenburgischen landwirtschaftlichen Gutes. Dessen Eigentümer, ein …