Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in 6 bei ihm anhängigen Verfahren festgestellt, dass die den Klägern, Teilnehmern an den Protesten gegen „Stuttgart 21“ im Stuttgarter Schlossgarten am 30. September 2010 gegenüber getroffenen polizeilichen Maßnahmen rechtswidrig waren.
Die gegenüber den Protestierenden durch …