Annahme eines provozierten Unfalls

Ein provozierter Unfall erfordert, dass der Geschädigte vorsätzlich einen Unfall herbeiführt, um den ohne Schuld handelnden Unfallgegner bzw. dessen Versicherung in Anspruch zu nehmen. Ungenügende Angaben zu Vorschäden am Fahrzeug und maßloser Kostenansatz für eine Reparatur können nach Treu und …