
Revisionszulassungsgrund: Divergenz

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Eine Klageänderung in der Revisionsinstanz ist nach § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO grundsätzlich unzulässig. In den Fällen des § 264 Nr. 2 ZPO ist eine Antragsänderung zulässig, wenn der Kläger Rechtsmittelführer ist. Eine Beschränkung des Klageantrags im Sinne …
Nach § 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO muss die Revisionsbegründung diejenigen Umstände bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung ergeben soll. Dies erfordert die konkrete Darlegung der Gründe, aus denen …
Der Zulässigkeit der Sprungrevision steht nicht entgegen, dass die Zulassung durch den Einzelrichter anstelle der Kammer erfolgt ist 1. Mit der Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter geht die Entscheidungsbefugnis für den Rechtsstreit uneingeschränkt auf den Einzelrichter über; dieser, nicht …
Die Revisionshauptverhandlung ist gemäß § 337 StPO auf die rechtliche Nachprüfung des angefochtenen Urteils beschränkt. Persönliche Erklärungen des Angeklagten zur Sachverhaltsaufklärung entgegenzunehmen ist dem Bundesgerichtshof verwehrt. Auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des Falles für den Angeklagten (hier: Verurteilung durch das …
Nach § 400 Abs. 1 StPO kann das Urteil von der Nebenklägerin nicht mit dem Ziel angefochten werden, dass eine andere Rechtsfolge der Tat verhängt wird. Unzulässig ist nicht nur die ausdrücklich auf die Rechtsfolgenfrage beschränkte Revision des Nebenklägers, sondern …
Für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 26 Nr. 8 EGZPO ist der Wert des Beschwerdegegenstands aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend. Um dem Revisionsgericht die Prüfung dieser Zulässigkeitsvoraussetzung zu ermöglichen, muss der Beschwerdeführer innerhalb laufender Begründungsfrist darlegen und glaubhaft machen, …
Der Zulässigkeit der Sprungrevision steht nicht entgegen, dass die Zulassung durch den Einzelrichter anstelle der Kammer erfolgt ist1. Mit der Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter geht die Entscheidungsbefugnis für den Rechtsstreit uneingeschränkt auf den Einzelrichter über; dieser, nicht die …
Nach § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG kann eine Nichtzulassungsbeschwerde darauf gestützt werden, dass eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung hat. Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer …
§ 552a ZPO gilt auch im Revisionsverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht. Nach § 72 Abs. 5 ArbGG gelten im Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht, soweit das Arbeitsgerichtsgesetz nichts anderes bestimmt, die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Revision entsprechend. Das erfasst auch § …
Der Wirksamkeit der Rücknahmeerklärung steht nicht entgegen, dass dem Wahlverteidiger nur in der Strafprozessvollmacht die allgemeine Ermächtigung erteilt worden ist, „Rechtsmittel (…) zurückzunehmen“, denn er war für die Durchführung des Revisionsverfahrens beauftragt worden. Wird die Wirksamkeit der Revisionsrücknahme in Zweifel …
Wird mit einer Nichtzulassungsbeschwerde eine Divergenz iSv. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG geltend gemacht, muss die Beschwerdebegründung nach § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ArbGG die Entscheidung bezeichnen, von der die anzufechtende Entscheidung abweicht. Eine Abweichung …
Eine Zuständigkeit des Revisionsgerichts für die Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO besteht nur, wenn es zugleich über eine vom Beschwerdeführer eingelegte Revision zu entscheiden hat, weil nur in diesem …
Sinn und Zweck des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Verwaltungsrechtsweg zu sichern, fordern eine Revisionszulassung nicht, wenn die Rechtsprechung, von der das Berufungsgericht abgewichen ist, nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung in einem Revisionsverfahren …
Nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO muss der Beschwerdeführer schlüssig darlegen, welche Aufklärungsmaßnahmen das Gericht hätte ergreifen müssen, welche Feststellungen es dabei voraussichtlich getroffen hätte und inwiefern dies zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können. …
Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Beschwerde eine Frage des revisiblen Rechts von allgemeiner, über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung aufwirft, die im konkreten Fall entscheidungserheblich …
Nach § 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO gehört zum notwendigen Inhalt der Revisionsbegründung die Angabe der Revisionsgründe. Bei einer Sachrüge sind diejenigen Umstände bestimmt zu bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung …
Eine Beschränkung der Revision auf die Frage der Maßregelanordnung ist möglich; dies gilt auch für die Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung. Zwischen Strafe und Nichtanordnung von Sicherungsverwahrung besteht aufgrund der Zweispurigkeit des Sanktionensystems grundsätzlich keine Wechselwirkung. Etwas anderes gilt jedoch, wenn das …
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kommt einer Rechtssache zu, wenn sie eine für die erstrebte Revisionsentscheidung entscheidungserhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse der Einheit und der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher …
Die Bemessung der Einzelstrafen folgt keinem in sich stimmigen System, wenn das Gericht bei deren am “ungefähren Wert des erlangten Stehlgutes” ausgerichteter Staffelung unterschiedliche Maßstäbe zur Wertbestimmung anwendet. So hat das Gericht im hier entschiedenen Fall zum Teil auf einen …
Das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung dient nicht der Heilung von Zulässigkeitsmängeln von fristgemäß erhobenen Verfahrensrügen. Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Wiederholung einer zunächst von Verteidigern nicht formgerecht vorgetragenen und daher unzulässigen Verfahrensrüge widerspräche im Übrigen der Systematik des Revisionsverfahrens. …
Zur ordnungsgemäßen Begründung einer Revision müssen die Revisionsgründe angegeben werden. Bei Sachrügen sind diejenigen Umstände bestimmt zu bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung ergibt (§ 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO). Die Revisionsbegründung muss die Rechtsfehler …
Nach § 26 Nr. 8 EGZPO, der auf den Wert “der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer” abstellt, ist nicht die Beschwer aus dem Berufungsurteil, sondern der Wert des Beschwerdegegenstandes aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend. Daher kommt es nicht …
Die Strafzumessung ist grundsätzlich Sache des Tatgerichts. Es ist seine Aufgabe, auf der Grundlage des umfassenden Eindrucks, den es in der Hauptverhandlung von der Tat und der Persönlichkeit des Täters gewonnen hat, die wesentlichen entlastenden und belastenden Umstände festzustellen, sie …
Hat das Finanzgericht nach dem Tenor und den Entscheidungsgründen seines Urteils die Revision in vollem Umfang zugelassen, führt eine anders lautende Rechtsmittelbelehrung nicht zu einer Einschränkung der Revisionszulassung. Nach § 115 Abs. 1 FGO steht den Beteiligten gegen ein Urteil …
Die Strafzumessung ist grundsätzlich Sache des Tatgerichts. Es ist seine Aufgabe, auf der Grundlage des umfassenden Eindrucks, den es in der Hauptverhandlung von der Tat und der Persönlichkeit des Täters gewonnen hat, die wesentlichen entlastenden und belastenden Umstände festzustellen, sie …
§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO verpflichtet den Beschwerdeführer dazu, die den Verfahrensmangel enthaltenen Tatsachen vollständig und so genau anzugeben, dass der Bundesgerichtshof auf der Grundlage des Vortrags entscheiden kann, ob der geltend gemachte Verfahrensverstoß vorliegt, wenn die behaupteten …
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren kann die erstmals in der Revisionsinstanz erhobene Einrede der Verjährung zuzulassen sein, wenn der Rechtsstreit nach § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO an das Landesarbeitsgericht zurückzuverweisen ist. Nach § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO unterliegt …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Zulassung der Revision auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffs beschränkt werden, der Gegenstand eines selbständig anfechtbaren Teiloder Zwischenurteils sein oder auf den der Revisionskläger selbst seine Revision beschränken könnte. Werden …
Soweit sich eine Prozesspartei gegen die Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig wendet, ist eine Gegenvorstellung gegen diesen Beschluss im Hinblick auf die Regelung in § 544 Abs. 5 Satz 3 ZPO nicht statthaft. Nach dieser Vorschrift wird das angegriffene Berufungsurteil …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Zulassung der Revision auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffs beschränkt werden, der Gegenstand eines selbständig anfechtbaren Teiloder Zwischenurteils sein oder auf den der Revisionskläger selbst seine Revision beschränken könnte. Dem …
Die Strafbemessung (Strafrahmenbestimmung und Festsetzung der konkreten Strafe) ist grundsätzlich Sache des Tatrichters. Ein Eingriff des Revisionsgerichts ist nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, sie von unzutreffenden Tatsachen ausgehen, das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder …
Berufung und die Revision der dem Rechtsstreit auf Seiten der unterlegenen Prozesspartei gemäß § 74 Abs. 1 ZPO beigetretenen Streithelferin gegen das diese beschwerende landgerichtliche Urteil und gegen das Berufungsurteil sind grundsätzlich zulässig. Ein Streithelfer kann der Hauptpartei in jeder …
Eine Beschränkung der Revision auf einzelne Rechtsfragen oder Anspruchselemente unzulässig. Die Revision kann aber auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffes beschränkt werden, auf den auch die Partei selbst die Revision beschränken könnte. Voraussetzung hierfür ist …
Hat das Berufungsgericht die Revision wirksam beschränkt auf eine bestimmte Rechtsfrage zugelassen, so wirkt die Zulassung nicht für die Partei, zu deren Gunsten die Rechtsfrage entschieden ist. Das gilt auch dann, wenn sie das Urteil aus völlig anderen Gründen anzugreifen …
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erfolgt für jeden Rechtszug gesondert (§ 404 Abs. 5 StPO i.V.m. § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
Aufgrund der in jeder Instanz erneut vorzunehmenden Prüfung ist die Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann sich eine Partei grundsätzlich nur dann darauf berufen, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil der Vorinstanz bringe ihr einen nicht zu ersetzenden Nachteil im Sinne des §719 Abs. 2 ZPO, wenn sie in der …
Die tatrichterlichen Erwägungen zur Anwendung von § 315 BGB im Fall einer variablen Vergütung können vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Begriff der Billigkeit verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm …
Nach § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO müssen Verfahrensrügen die genaue Bezeichnung der Tatsachen enthalten, die den Mangel ergeben, auf den sich die Revision stützen will. Dazu muss auch die Kausalität zwischen Verfahrensmangel und Ergebnis …
Das Rechtsmittel der Revision ist nur zulässig, wenn der Rechtsmittelkläger mit ihr die Beseitigung einer in dem angefochtenen Urteil liegenden Beschwer erstrebt.
Ein Rechtsmittel ist unzulässig, wenn es den in der Vorinstanz erhobenen Klageanspruch nicht wenigstens teilweise weiterverfolgt, also – …
Aus dem Umstand, dass der Bundesgerichtshof die Verwerfung der Revision nicht ausführlich begründet hat, kann nicht auf einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs geschlossen werden.
§ 349 Abs. 2 StPO sieht keine Begründung des die Revision verwerfenden …
Die Ermäßigung der Gebühr „für das Revisionsverfahren“ (hier: um ein Drittel) bezieht sich nicht lediglich auf die Nummern 3130, 3113 des Kostenverzeichnisses zum GKG, die die Gebühren im Revisionsverfahren im Hinblick auf eine Verurteilung zu Freiheitsstrafe regeln.
Sie erfasst auch …
Die Zulassung der Revision kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen Teil des Streitstoffs beschränkt werden, der Gegenstand eines Teilurteils sein könnte oder auf den der Revisionskläger selbst seine Revision beschränken könnte.
Unzulässig ist …
Da § 554 Abs. 2 Satz 1 ZPO für die Statthaftigkeit der Anschließung nicht voraussetzt, dass auch für den Anschlussrevisionskläger die Revision zugelassen worden ist, kann eine Anschlussrevision bei beschränkter Zulassung der Revision zwar auch dann eingelegt werden, wenn die …
Die Strafzumessung ist grundsätzlich Sache des Tatgerichts.
Es ist seine Aufgabe, auf der Grundlage des umfassenden Eindrucks, den es in der Hauptverhandlung von der Tat und der Persönlichkeit des Täters gewonnen hat, die wesentlichen entlastenden und belastenden Umstände festzustellen, sie …
Eine zulässige Aufklärungsrüge setzt neben der Bezeichnung eines bestimmten Beweismittels, dessen sich der Tatrichter hätte bedienen sollen, die Angabe eines bestimmten zu erwartenden Beweisergebnisses sowie der Umstände voraus, aufgrund derer sich dem Gericht die vermisste Beweiserhebung aufdrängen musste1.…
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann sich eine Einschränkung der Rechtsmittelzulassung auch aus den Entscheidungsgründen ergeben.
Aufgrund der gebotenen Auslegung der Urteilsgründe kommt eine Beschränkung der Zulassung der Revision auf einzelne Prozessbeteiligten in Betracht, sofern ein Grund der Revisionszulassung …
Die Statthaftigkeit der Anschlussrevision setzt gemäß § 554 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht mehr voraus, dass auch für den Anschlussrevisionskläger die Revision zugelassen worden ist.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist jedoch weiterhin erforderlich, dass zwischen dem Streitgegenstand der …
Die Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht gemäß § 543 Abs. 1 Nr. 1 ZPO in dem Teilurteil erstreckt sich auch auf die zugehörige, im Schlussurteil enthaltene Kostenentscheidung.
Das Schlussurteil ergänzt insoweit lediglich das vorausgegangene Teilurteil und bildet mit diesem …