Vogelschlag: außergewöhnlicher Umstand?

Vogelschlag steht einer Entschädigung nach Art. 7 FluggastrechteVO jedenfalls insoweit nicht entgegen, als im Flugumlaufverfahren der Folgeflug von einer der Annullierung gleichstehenden Verspätung betroffen ist; es sei denn, die Folgeverspätung konnte durch zumutbare Maßnahmen nicht verhindert werden. Eine Verspätung von …