Mit Blick auf neuere Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen1 ist das polizeiliche Verbot, Messer und andere gefährliche Gegenstände zu tragen, jedenfalls nicht als offensichtlich rechtswidrig zu beurteilt.
So hatte der Eilantrag eines in Dortmund lebenden 22-jährigen Mannes …



