Raub mit Reizgas

CS-Reizgasspray ist ein “anderes gefährliches Werkzeug” im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 2 StGB. Wer seinem Opfer die Brille herunterschlägt, ihr dann Reizgas aus der mitgeführten CS-Reizgasspraydose aus kurzer Entfernung direkt in die Augen sprüht und …

Der Schuh als gefährliches Werkzeug

Ein gefährliches Werkzeug ist nur ein solches Tatmittel, das nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, dem Opfer erhebliche Körperverletzungen zuzufügen. Die besondere Gefährlichkeit für das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit ist dabei ein …