Ein Sorgerechtsentzug aufgrund summarischer Prüfung im Wege der einstweiligen Anordnung unterliegt spezifischen verfassungsrechtlichen Anforderungen.
Abs. 2 Satz 1 GG garantiert den Eltern das Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Der Schutz des Elternrechts erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente …