Ergänzungspflegschaft – und die nachträgliche Feststellung ihrer berufsmäßigen Führung

Ein formell rechtskräftiger Berichtigungsbeschluss, mit dem nachträglich die berufsmäßige Führung einer Ergänzungspflegschaft festgestellt wird, ist für das Vergütungsfestsetzungsverfahren auch dann bindend, wenn die Voraussetzungen für eine Berichtigung des Bestellungsbeschlusses nicht vorgelegen haben.

Die für den Vergütungsanspruch konstitutive Feststellung der berufsmäßigen …

Unterhaltsabänderung – und die Präklusion

Ist ein Abänderungsantrag des Unterhaltsgläubigers auf Erhöhung des durch Urteil oder Beschluss titulierten Unterhalts vollständig abgewiesen worden, so kann ein späterer Abänderungsantrag des Unterhaltsschuldners auf Herabsetzung in zulässiger Weise auch auf solche Tatsachen gestützt werden, die schon im vorausgegangenen Abänderungsverfahren …

Der unzumutbare Elternunterhalt

Auch wenn Kinder normalerweise zum Elternunterhalt verpflichtet sind, kann diese Verpflichtung durch frühere Verfehlungen des Elternteils gegenüber dem Kind entfallen.

So hat das Oberlandesgericht Oldenburg in dem hier vorliegenden Fall einer Tochter entschieden und ihre Unterhaltsverpflichtung verneint.

Allgemein gilt, dass …

Unterbringungsverfahren – und die Verfassungsbeschwerde der Verfahrenspflegerin gegen die Untersuchungsanordnung

Die Verfahrenspflegerin ist bereits aufgrund ihrer einfachrechtlichen Bestellung als Verfahrenspflegerin befugt, Verfassungsbeschwerde einzulegen und mit dieser – ausnahmsweise – Rechte der Betroffenen in eigenem Namen wahrzunehmen1.

Der Rechtsweg ist mit Erlass der Untersuchungsanordnung erschöpft. Die gerichtliche Anordnung, die …

Unterbringungsverfahren – und die angeordnete Untersuchung in der Wohnung

Eine im Unterbringungsverfahren ergangene Anordnung zur Untersuchung der Betroffenen in deren Wohnung verletzt mangels einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.

Der Ausgangssachverhalt[↑]

In …

Mehrvergleich in einer selbständigen Familiensache – und die Erweiterung der Verfahrenskostenhilfe

Schließen die Beteiligten in einer selbständigen Familiensache einen Vergleich unter Einbeziehung nicht anhängiger Verfahrensgegenstände (Mehrvergleich), hat der unbemittelte Beteiligte einen Anspruch auf Erweiterung der ihm bewilligten Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung seines Bevollmächtigten auf sämtliche in diesem Zusammenhang ausgelöste Gebühren1.…