Härteklausel im Versorgungsausgleich: Wann Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht zur Kürzung führen

Nach Außerkrafttreten der Barwert-Verordnung in ihrer bis zum 31. Mai 2006 geltenden Fassung ist es zulässig, den im öffentlich-rechtlichen Teilausgleich übertragenen volldynamischen Nominalbetrag für Zwecke des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs lediglich anhand der Steigerungsraten der gesetzlichen Rentenversicherung zu aktualisieren, anstatt ihn erneut …