Wahlrecht auch für Betreute!

Die Regelungen der Wahlrechtsausschlüsse für in allen ihren Angelegenheiten Betreute gemäß § 13 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) und für wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter gemäß § 13 Nr. 3 BWahlG sind verfassungswidrig. Dies hat der Zweite …

Betreuungstätigkeit eines Vereinsbetreuers

Gesetze und Verordnungen, die bereits vorhandene Ausbildungsgänge zur Betreuungsqualifikation und darin abgelegte Prüfungen anerkennen, entfalten keine Rückwirkung (zu § 2 BVormVG). Vereinsbetreuer müssen zwei Jahre vor In-Kraft-Treten des BVormVG für den vergütungsberechtigten Verein tätig gewesen sein, um nach dem BVormVG …

Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter bei der Europawahl

Der Zweite Senat hat im Wege der einstweiligen Anordnung auf einen Antrag von Bundestagsabgeordneten mehrerer Fraktionen angeordnet: Bei Anträgen auf Eintragung in das Wählerverzeichnis (§§ 17, 17a Europawahlordnung) sowie bei Einsprüchen und Beschwerden gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Wählerverzeichnisse …