Zweite und dritte Sperrzeiten mit sechs- und zwölfwöchiger Dauer nur bei konkreten Rechtsfolgenbelehrungen und Bescheiden über vorausgegangene Sperrzeiten

Lehnt ein Arbeitsloser wiederholt Beschäftigungsangebote ab oder verweigert die Teilnahme an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (versicherungswidriges Verhalten), kann deshalb eine zweite und dritte Sperrzeit mit einer Dauer von sechs und zwölf Wochen nur eintreten, wenn dem Arbeitslosen zuvor …

Funktionszulage im Schreibdienst

Nach Inkrafttreten des TVöD besteht kein Anspruch auf Fortzahlung der Funktionszulage im Schreibdienst. Aufgrund einer bis zum 31. Dezember 1983 bestehenden Regelung des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) erhielten bestimmte Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die im Schreibdienst tätig waren, eine Funktionszulage iHv 8 …

Schutz von Teilzeitarbeitern bei Kündigung

Ob bei der Kündigung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer Vollzeitbeschäftigte und bei der Kündigung vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer Teilzeitbeschäftigte in die Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG einzubeziehen sind, hängt von der betrieblichen Organisation ab: a) Hat der Arbeitgeber eine Organisationsentscheidung getroffen, aufgrund derer …

Vorrang der Zahlung an die Sozialversicherung

Der Arbeitgeber muß rechtzeitig sicherstellen, daß fällige Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden können, wenn sich finanzielle Probleme abzeichnen. Ansonsten macht er sich wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgeld strafbar. Ein Betrieb muß bei drohendem Liquiditätsengpass Rücklagen bilden, um vorrangig zu entrichtende Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer …