Ein Arbeitgeber haftet einem Arbeitnehmer nicht für Impfschäden, auch wenn die Impfung durch den Betriebsarzt auf Kosten des Arbeitgebers erfolgt ist.
In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall war die Arbeitnehmerin von Mai 2011 bis Mai 2012 bei der Arbeitgeberin, …
