Mit der Frage der Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur Nacherfüllung vor der Erklärung des Rücktritts von einem Kaufvertrag bezüglich eines vom sogenannten Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs hatte sich erneut1 der Bundesgerichtshof zu befassen: Dem zugrunde lag ein Fall aus Bonn, in dem das vom Autokäufer erworbene Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe eine