Eine vorformulierte arbeitsvertragliche Klausel zum Widerruf einer Dienstfahrzeugüberlassung, die der Arbeitgeber bei mehreren Arbeitnehmern benutzt, unterliegt der AGB-Kontrolle.
Bei derartigen Klauseln handelt es sich um AGB im Sinne des § 305 Abs. 1 BGB.
Die Klausel unterliegt der Inhaltskontrolle …