Art. 15 Abs. 1 und 3 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vermittelt keinen Anspruch auf Akteneinsicht.
Dies entschied jetzt der Bundesfinanzhof in einem bei ihm anhängigen Revisionsverfahren. Dabei ging es jedoch ausdrücklich nur um einen Anspruch auf Akteneinsicht, nicht auch um einen …