Nach der Fahrerlaubnis-Verordnung kann die Fahrerlaubnisbehörde die Vorlage eines medizinischen Gutachtens anordnen, wenn Tatsachen Zweifel an der Fahreignung begründen (§ 11 Abs. 2 FeV). Werden solche Zweifel nicht durch ein Gutachten ausgeräumt, darf die Behörde gemäß § 11 Abs. 8 …