Eine Coronainfektion kann ein Arbeitsunfall darstellen. Hierfür ist allerdings der Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz zugetragen hat.
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hatte sich aktuell mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen es einen Arbeitsunfall …

































