Gewinnansprüche aus einer Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft – und die Betriebsvereinbarung

Gewinnansprüche aus einer indirekten Mitarbeiterbeteiligung, bei der eine Beteiligungsgesellschaft die Anteile der Arbeitnehmer am Unternehmen des Arbeitgebers hält, können nicht im Rahmen einer Betriebsvereinbarung näher ausgestaltet werden. Die Regelungsbefugnis der Betriebsparteien reicht nicht so weit, den gesellschaftsrechtlichen Gewinnanspruch ausgestalten zu …