Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat die Berufung der Volkswagen AG in einem Verfahren über den Vergütungsanspruch eines zu 100 % freigestellten Betriebsratsmitgliedes zum größten Teil zurückgewiesen.
In Folge des Strafurteils des Bundesgerichtshofs vom 10. Januar 2023 [1] hatte sich die Volkswagen …
















