Der Verkäufer eines älteren Gebrauchtwagens mit hoher Laufleistung haftet dem Käufer nicht für die Reparaturkosten, wenn kurz die Zylinderkopfdichtung nach dem Kauf undicht wird.
In dem hier vom Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken entschiedenen Fall hat der Käufer einen acht Jahre alten …



























