Namensänderung mit Adelsbezeichnung nach englischem Recht (deed poll)

Der von einer deutsch-britischen Doppelstaatlerin durch eine private Namensänderungserklärung nach englischem Recht („deed poll“) einseitig bestimmte Familienname kann auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur unionsrechtlichen Personenfreizügigkeit nicht als rechtlich verbindlicher Name nach deutschem Recht anerkannt werden, wenn …