WEG-Streit: Wer zahlt für Spielplatz & Co.?

Ein Wohnungseigentümer kann die aus der Gemeinschaftsordnung folgenden konkreten Rechte und Pflichten – insbesondere zur Kostentragung – im Wege der Feststellungsklage gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) gerichtlich klären lassen. Alternativ steht hierfür auch die Beschlussersetzungsklage zur Verfügung. Der Streit …

Arbeitszeitkonto und Verrechnung von Freizeitausgleichsansprüchen

Tarifvertragliche Freizeitausgleichsansprüche für Arbeit an Vorfeiertagen und schichtplanfreien Wochenfeiertagen können durch Verrechnung der erworbenen Zeitgutschriften mit Minusstunden des Grundarbeitszeitkontos erfüllt werden. Eine gesonderte, für den Arbeitnehmer als solche wahrnehmbare Freistellung ist nicht erforderlich. Ein Arbeitszeitkonto dient der verbindlichen Abbildung des …

Kein Gartenhäuschen ohne Zustimmung

Die Errichtung eines Gartenhäuschens auf einer Sondernutzungsgartenfläche stellt regelmäßig eine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums dar. Enthält die Gemeinschaftsordnung eine Nutzungsbeschränkung auf den Ziergarten, ist ein Gartenhäuschen damit generell unvereinbar – unabhängig davon, ob es sich um ein Kinder- …

Wohnungseigentum – oder: der Streit um die Rechte und Pflichten aus der Gemeinschaftsordnung

Wohnhaus

Auch nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes kann ein Wohnungseigentümer das Bestehen konkreter Rechte und Pflichten, die sich aus der Gemeinschaftsordnung ergeben (hier: Kostentragung), gerichtlich feststellen lassen. Für eine solche Feststellungsklage ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer passivlegitimiert. Das auf die Feststellungsklage ergehende …