Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen – und der kapitalmarktabhängige Stornoabzug

Die von einem Versicherer in seinen Allgemeinen Versicherungsbedingungen verwendeten Klauseln zu einem kapitalmarktabhängigen Stornoabzug bei Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen verstoßen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht gegen das in § 169 Abs. 5 Satz 1 VVG enthaltene Erfordernis der …