In einem Bowling-Center dürfen keine Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit betrieben werden.
In dem hier vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Fall beantragte der Kläger den Betrieb von Geldspielautomaten in dem Gaststättenbereich einer Neuköllner Freizeitsporteinrichtung, die mit insgesamt 28 Bowlingbahnen, Billardtischen, Dartscheiben sowie zwei …










