Feststellungserklärung, Einkommensteuererklärung – und die Anklageschrift

Amts- und Landgericht Darmstadt

Es entspricht der geänderten aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach jede unrichtige Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung eine eigenständige Tat im materiell-rechtlichen Sinn darstellt. Es besteht keine Bewertungseinheit mit den Einkommensteuererklärungen, die denselben Veranlagungszeitraum betreffen1.

Im hier entschiedenen …

Feststellungserklärung, Einkommensteuererklärung – und die Anklageschrift

Amts- und Landgericht Darmstadt

Es entspricht der geänderten aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach jede unrichtige Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung eine eigenständige Tat im materiell-rechtlichen Sinn darstellt. Es besteht keine Bewertungseinheit mit den Einkommensteuererklärungen, die denselben Veranlagungszeitraum betreffen1.

Im hier entschiedenen …

Feststellungserklärung, Einkommensteuererklärung – und die Anklageschrift

Amts- und Landgericht Darmstadt

Es entspricht der geänderten aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach jede unrichtige Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung eine eigenständige Tat im materiell-rechtlichen Sinn darstellt. Es besteht keine Bewertungseinheit mit den Einkommensteuererklärungen, die denselben Veranlagungszeitraum betreffen1.

Im hier entschiedenen …

Feststellungserklärung, Einkommensteuererklärung – und die Anklageschrift

Amts- und Landgericht Darmstadt

Es entspricht der geänderten aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach jede unrichtige Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung eine eigenständige Tat im materiell-rechtlichen Sinn darstellt. Es besteht keine Bewertungseinheit mit den Einkommensteuererklärungen, die denselben Veranlagungszeitraum betreffen1.

Im hier entschiedenen …

SCHUFA-Meldungen – und ihre Löschung nach der Zahlung

Schufa-Zentrale Wiesbaden

Von Vertragspartnern einer Wirtschaftsauskunftei eingemeldete Daten über Zahlungsstörungen müssen nicht sofort nach dem Forderungsausgleich gelöscht werden.

Die längstmögliche Speicherungsdauer von Daten über Zahlungsstörungen, die private Wirtschaftsauskunfteien durch Einmeldungen ihrer Vertragspartner sammeln, wird nicht durch die Löschungsfrist von Eintragungen anderer Art …