Abhilfeklage nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz – aber nicht gegen den GmbH-Geschäftsführer

Oberlandesgericht Koblenz

Eine Abhilfeklage nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) kann nur gegen die GmbH, nicht auch gegen deren Geschäftsführer persönlich erhoben werden. Eine gleichwohl auch gegen den GmbH-Geschäftsführer persönlich erhobene Abhilfeklage ist unzulässig.

Mit dieser Begründung hat aktuell das Oberlandesgericht Koblenz eine vom …