Kauft ein Verbraucher sogenannte Reisewerte, verjähren die mit ihnen verbundenen Anrechnungsansprüche regelmäßig nicht binnen 3 Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die Reisewerte erworben wurden, sondern erst 3 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der Kunde die Reisewerte …