Die behördliche Anordnung zur dauerhaften Abgabe von Tieren und ein unbefristetes Haltungsverbot sind rechtmäßig, wenn ein Tierhalter die Anforderungen des § 2 TierSchG über einen längeren Zeitraum missachtet. Eine erhebliche Vernachlässigung nach § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 …