Mit Anwalt zur Eigentümerversammlung?

Die Wohnungseigentümerversammlung ist nicht öffentlich. Nur die Wohnungseigentümer persönlich oder deren bevollmächtigte Vertreter sind zur Teilnahme an der Eigentümerversammlung berechtigt, sofern in der Teilungserklärung oder einer anderen Vereinbarung nichts anderes geregelt wurde. Allein das fortgeschrittene Alters eines Eigentümers kann die …