Lebenslänglich – auch noch nach 52 Jahren?

Justizvollzugsanstalt

Vor dem Bundesverfassungsgericht waren zwei Verfassungsbeschwerden erfolgreich, die sich gegen die Ablehnungen von Anträgen  eines im Jahr 1972 wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten Häftlings auf Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung richteten. Die angegriffenen Entscheidungen des Landgerichts Koblenz1 und …