Das Überschwemmungsgebiet im Bebaungsplan – und die fehlende Abwägung

Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat einem Normenkontrollantrag stattgegeben und den Bebauungsplan der Stadt Ostritz »Bahnhofstraße/Edmund-Kretschmer-Straße« wegen einer unzureichenden Ermittlung der für die Abwägung bedeutsamen Belange für unwirksam erklärt. Die Antragstellerin ist Eigentümerin von im Satzungsgebiet liegenden Grundstücken, die sie gewerblich nutzt. …

Grundstücksübertragung durch Betreuten

Überträgt ein Betreuter ein Grundstück mittels Vertrag auf einen Angehörigen, um das Grundstück dem Zugriff des Sozialhilfeträgers zu entziehen und eine spätere Inanspruchnahme staatlicher Unterstützung absehbar ist, so ist der Vertrag sittenwidrig. Der Vertrag darf somit nicht vom Vormundschaftsgericht genehmigt …