Keine weitere Aussetzung eines Kündigungsschutzverfahrens bei laufendem Strafverfahren

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das Kündigungsschutzverfahren betreffend eine Mitarbeiterin in der Behindertenhilfe fortzuführen ist. Die Mitarbeiterin steht im Verdacht, vier Tötungsdelikte begangen zu haben. Arbeitgeberin ist eine Einrichtung, die Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen anbietet. …