Ein Lehrer als Maskenverweigerer

Das Landesarbeitsgericht hat die außerordentliche Kündigung eines brandenburgischen Lehrers, der die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ablehnte, (siehe die Terminankündigung vom 07.10.2021, Pressemitteilung Nr. 37/21) für wirksam erachtet. Das Arbeitsverhältnis des klagenden Lehrers wurde vom Land Brandenburg gekündigt, weil dieser …