Ehegattenunterhalt: Abänderung von Prozeßvergleichen bei Änderung der Rechtsprechung

In einer Grundsatzentscheidung hat der BGH seine zuvor vertretene Rechtsauffassung zur Anrechnung von Einkünften des unterhaltsberechtigten Ehegatten auf den Unterhalt wesentlich geändert (Differenzmethode statt Anrechnungsmethode). In der vorliegenden Entscheidung wird klargestellt, dass die neue Rechtsprechung zur Abänderung bisheriger in Prozessvergleichen …