Ist dem Betroffenen das Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen worden, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel (im Anschluss an BGH, 21.11.2018 – Az: XII ZB 57/18). Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Der sozialpsychiatrische Dienst hat …