Der Kampf gegen die 800 m² – Regelung

Die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg und die Entscheidung, die Lockerung der Eindämmungsmaßnahmen schrittweise vorzunehmen und dabei zunächst kleinere Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 m² wieder zu öffnen, ist rechtmäßig. So hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in den hier vorliegenden …