Keine Demonstration mit bis zu 200 Teilnehmenden

Eine Kundgebung nebst anschließendem Aufzug durch Neukölln mit bis zu 200 Teilnehmenden muss unterbleiben. Nach der so genannten SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung dürften öffentliche Versammlungen grundsätzlich nicht stattfinden. Ausnahmen hiervon sehe die Verordnung derzeit nur für ortsfeste öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel von …