Für viele Reisende werden die Restzahlungen für den Sommerurlaub fällig. Doch ob die Reise überhaupt stattfinden wird, ist bislang nicht sicher. Soll hier überhaupt noch eine Zahlung an den Veranstalter getätigt werden? Zunächst einmal gilt, dass geschlossene Verträge einzuhalten sind …