Diesel-Verkehrsverbot kann bei absehbarer Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid unverhältnismäßig sein

Wenn nach einer Prognose auf hinreichend sicherer Grundlage der Grenzwert für Stickstoffdioxid in Kürze eingehalten wird, kann ein Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge unverhältnismäßig sein. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Der Kläger ist ein deutschlandweit tätiger Umweltverband. Er beansprucht die …