Droht einem Leistungsbezieher die Unfruchtbarkeit in Folge einer Chemotherapie, so hat er Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Kryokonservierung von Samenzellen nach dem SGB II. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Der Kläger bezieht SGB II-Leistungen. In Folge eines …