Von der Grundstückserwerberin übernommene, aufgrund der Grundstücksteilung anfallende Kosten, insbesondere die Vermessungskosten, sind in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen.
Es handelt sich dabei um eine sonstige Leistung i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG. Nach § 448 …