Wer bei einem Umsatz als Leistender anzusehen ist, ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und des Bundesgerichtshofs regelmäßig aus den abgeschlossenen zivilrechtlichen Vereinbarungen1.
Leistender ist damit in der Regel derjenige, der die Lieferungen oder sonstigen Leistungen im …