Auf einen entsprechenden Anfragebeschluss des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs1 hat nun der 1. Strafsenat dessen Auffassung zugestimmt, dass bei einem vorsätzlichen Tötungsdelikt die Feststellung von Tötungsabsicht zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt werden kann.
Der 1. Strafsenat stimmt der …