Verlust des Freizügigkeitsrechts für EU-Bürger – und der Sachverstand der Richter

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bewegen sich die Tatsachengerichte bei der für eine Verlustfeststellung erforderlichen Gefahrenprognose regelmäßig in Lebens- und Erkenntnisbereichen, die dem Richter allgemein zugänglich sind.

Der Hinzuziehung eines Sachverständigen bedarf es nur ausnahmsweise, wenn die Prognose aufgrund besonderer …