Besteht kein Anlass zur Erhebung einer Räumungsklage, weil das Verhalten des Mieters aus Sicht des Vermieters den Schluss zulässt, dass ein Prozess nicht notwendig ist, hat der Vermieter die Verfahrenskosten zu tragen. ……
Tag: 13. September 2017
Baumwurzeln im Abwasserkanal und die Haftung des Eigentümers für Rückstauschäden
Wer haftet, wenn Wurzeln eines Baumes den Abwasserkanal verstopfen und es so zu einem Rückstau kommt, der zu Schäden bei anderen Hauseigentümern führt? Der Bundesgerichtshof hat hierzu nun entschieden, dass Eigentümer von baumbestandenen Grundstücken nur unter besonderen Umständen für Rückstauschäden …