Marderbefall als Sachmangel

Der akute Befall eines zu Wohnzwecken dienenden Gebäudes mit einem oder mehreren Mardern stellt einen Sachmangel im Sinne des §§ 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB dar, über den der Verkäufer eines Hausgrundstücks oder Eigentumswohnung den Kaufinteressenten aufzuklären …

Versammlungsrechtliche Redeverbote

Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb aktuell ein Eilantrag der Partei “DIE RECHTE” gegen als versammlungsrechtliche Auflage ausgesprochene Redeverbote ohne Erfolg.

Im Vorfeld einer vom Landesverband Baden-Württemberg geplanten Versammlung hatte die Versammlungsbehörde der Stadt Karlsruhe als Auflage Redeverbote für neun der ursprünglich …