Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Beschwerdeverfahren eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt, wonach die Berliner Bäder-Betriebe einem privaten Anbieter von Schwimmkursen nicht den unbeschränkten Zugang zu ihren Bädern eröffnen müssen.
Die Antragstellerin, die Schwimmkurse für eine oder zwei Personen …