Wohngebäudeversicherung – und die Feuerschutzsteuer

Wohngebäudeversicherungen unterliegen nur der Feuerschutzsteuer, wenn die Versicherungen tatsächlich auch Feuerrisiken absichern. Dies gilt nach Ansicht des Finanzgerichts Köln auch bei verbundenen Wohngebäudeversicherungen. In dem hier vom Finanzgericht Köln entschiedenen Fall bot eine Versicherungsgesellschaft Wohngebäudeversicherungen an, die ausdrücklich kein Feuerrisiko……