Im finanzgerichtlichen Verfahren muss die Verfügung zur Setzung einer Ausschlussfrist vom Richter unterschrieben sein.
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung muss eine Verfügung, mit der eine Ausschlussfrist gesetzt wird; vom Richter unterschrieben sein, so dass ein Namenskürzel (Paraphe) nicht genügt1.…