Gefälschte Überweisungsträger

Durch das Einreichen gefälschter Überweisungsträger bei der Bank der Geschädigten täuscht der Einreicher über das Vorliegen eines Überweisungsauftrags zu seinen Gunsten.

„Die Bank“ irrte sich dementsprechend insoweit, als sie von einem Überweisungsauftrag eines über das Konto der Geschädigten Verfügungsberechtigten ausging, …