Ob ein nach § 74 BRAO ergehender Bescheid stets von allen an der Entscheidung beteiligten Vorstandsmitgliedern der Rechtsanwaltskammer unterzeichnet werden muss, ist streitig und höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt.
Der Bundesgerichtshof hat es jedenfalls nicht für erforderlich gehalten, dass alle …